Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde die Zuzugsbegünstigung des § 103 EStG reformiert. Seither kommt für zuziehende Wissenschaftler und Forscher neben der Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen auch ein Zuzugsfreibetrag in Betracht. Zugleich wurde die Verordnungsermächtigung zur Regelung des Verfahrens betreffend die Erteilung der Zuzugsbegünstigung auf neue Beine gestellt. Dieser Beitrag widmet sich der Zuzugsbegünstigung im Bereich der Wissenschaft und Forschung im Lichte der gesetzlichen Neuerungen bzw der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016.