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Verbindlichkeitsrückstellung über mehrere Perioden

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtBearbeiter: Werner WiesnerRWZ 2015/43RWZ 2015, 161 Heft 6 v. 29.6.2015

Bei Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach sicher und nur dem Zeitpunkt und/oder der Höhe nach unsicher sind, ist (nach § 9 Abs 1 EStG 1988) eine Rückstellung zu bilden.Bei einer drohenden Verbindlichkeit für Abbau- und Rekultivierungsmaßnahmen mit über mehrere Perioden verteilter wirtschaftlicher Verursachung ist eine Rückstellung laufend in den Jahren der wirtschaftlichen Verursachung aufzubauen.

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