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Interessantes zum Umgründungssteuerrecht

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur SteuerrechtBearbeiter: Werner WiesnerRWZ 2015/22RWZ 2015, 80 Heft 3 v. 30.3.2015

Da die Einbringung eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft nach Art III UmgrStG als "Veräußerung" zu beurteilen ist, sind Übergangsgewinne oder (restliche) Übergangsverluste nach § 4 Abs 10 Z 1 letzter Satz EStG 1988 - zur Gänze - beim Gewinn des letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor Veräußerung oder Aufgabe (hier: Einbringung) zu berücksichtigen; eine Siebentelung des Verlustes hat daher in diesem Fall nicht zu erfolgen.

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