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Die "Register" zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Stiftungen im aktuellen Vorschlag zur Vierten Geldwäscherichtlinie

Gesellschafts- & SteuerrechtWP/StB Mag. Erik MalleRWZ 2015/19RWZ 2015, 65 Heft 3 v. 30.3.2015

Die Europäische Kommission hat im Februar 2013 einen Vorschlag für die "Vierte Geldwäscherichtlinie"11Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (kurz "4. GeldwäscheRL"). vorgelegt, der erhöhte Anforderungen im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Geldwäscheverdachtsfälle stellt. Nach eingehenden Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat liegt nunmehr ein finaler Vorschlag der neuen Richtlinie vor. In der aktuellen Fassung dieses Vorschlages zur 4. GeldwäscheRL sind ua auch verpflichtend einzurichtende Register vorgesehen, in welche die wirtschaftlichen Eigentümer von Stiftungen einzutragen sind.

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