Die Europäische Kommission hat im Februar 2013 einen Vorschlag für die "Vierte Geldwäscherichtlinie"1 vorgelegt, der erhöhte Anforderungen im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Geldwäscheverdachtsfälle stellt. Nach eingehenden Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat liegt nunmehr ein finaler Vorschlag der neuen Richtlinie vor. In der aktuellen Fassung dieses Vorschlages zur 4. GeldwäscheRL sind ua auch verpflichtend einzurichtende Register vorgesehen, in welche die wirtschaftlichen Eigentümer von Stiftungen einzutragen sind.