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Offenlegung Konzernabschluss

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtBearbeiter: Thomas WengerRWZ 2015/3RWZ 2015, 8 Heft 1 v. 30.1.2015

Der Verstoß gegen die Verpflichtung zur Offenlegung des Konzernabschlusses kann als unlautere Geschäftspraktik gemäß § 1 Abs 1 UWG geahndet werden.

OGH 24. 6. 2014, 4 Ob 95/14w

Die Exekution des Unterlassungstitels "ab sofort im geschäftlichen Verkehr Verletzungen der Offenlegungspflicht gem § 277 iVm § 280 UGB zu unterlassen […]" ist auch wegen der zur Zeit des Exekutionsantrages unterbliebenen Offenlegung von Konzernabschlüssen für frühere Jahre zulässig.

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