Die durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 (BGBl I 2015/22) eingeführten Änderungen und Neuerungen in der österreichischen Rechnungslegung wurden bereits in vielzähligen Abhandlungen beleuchtet und thematisiert.1 Weniger Aufmerksamkeit fanden jedoch bislang die Änderungen rund um die Struktur von Bilanz und Anhang im Zusammenhang mit den neu eingeführten Größenkategorien, die den österreichischen Gesetzgeber dazu veranlassten, auch die UGB-Formblatt-Verordnung zu ändern. Diese verfolgen das Ziel, die Anpassungen im Bereich der Bilanzstruktur und der Anhangangaben umzusetzen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich deshalb mit dem vorliegenden Begutachtungsentwurf der überarbeiteten Verordnung vom Bundesminister für Justiz.