Der Bilanzstichtag naht. Eigenkapitalquoten müssen eingehalten, der Ausweis eines negativen Eigenkapitals soll vermieden werden. Dies kann durch einen Gesellschafterzuschuss leicht erreicht werden. Ist es aber ausreichend, dass die Gesellschafter einen Zuschuss beschließen, damit im Jahresabschluss schon eine Forderung gegen die Gesellschafter und eine Erhöhung der Kapitalrücklagen gebucht werden kann?