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Zur Außenhaftung des Organmitglieds

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2012/59RWZ 2012, 199 Heft 7 und 8 v. 7.8.2012

Eine "Außenhaftung" des Organmitglieds einer Kapitalgesellschaft (hier: Emissionsbank) nach allgemeinem Deliktsrecht kommt dann in Betracht, wenn das Organmitglied nicht nur seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft, sondern durch sein Handeln gleichzeitig Normen zum Schutz der Gläubiger verletzt.

OGH 16. 5. 2012, 5 Ob 146/11y

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