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Liegenschaftsveräußerung nach Einbringung gemäß Art III UmgrStG

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2012/12RWZ 2012, 36 Heft 2 v. 27.2.2012

1. Die Veräußerung der einbringungsveranlasst (steuerneutral) auf den Verkehrswert aufgewerteten Liegenschaft innerhalb relativ kurzer Zeit (hier drei Jahre) nach der Einbringung kann ein Indiz für einen in Höhe des unter dem angenommenen Verkehrswert liegenden Veräußerungspreises gelegenen Wert zum Einbringungsstichtag darstellen.

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