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Der Corporate Governance-Bericht nach § 243b UGB - eine empirische Untersuchung

Corporate GovernanceIng. Mag. Klara Gillhofer/Dr. Elisabeth RebhanRWZ 2011/62RWZ 2011, 243 Heft 7 und 8 v. 10.8.2011

Die zwei wesentlichen Kernelemente von Corporate Governance sind die Unternehmensleitung und -kontrolle. Eine sehr treffende Definition vom zentralen Begriff lautet: "Corporate Governance befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung einer insb betriebswirtschaftlich optimalen Unternehmensleitung und Unternehmenskontrolle."1)1) Haberer, Corporate Governance: Österreich - Deutschland - International (2003) 3. Bereits seit dem Jahr 2002 existiert in Österreich ein Corporate Governance-Kodex, wobei erst mit dem URÄG 2008 eine gesetzliche Regelung in § 243b UGB diesbezüglich folgte. Seither sind kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Aufstellung eines Corporate Governance-Berichtes verpflichtet. Im Jahr 2010 wurde eine Vielzahl von Corporate Governance-Berichten veröffentlicht, welche der Öffentlichkeit und somit allen Interessenten zur Verfügung stehen. Im Rahmen der vorliegenden empirischen Untersuchung wurden diese Corporate Governance-Berichte analysiert und festgestellt, wie die Vorgaben im Zusammenhang mit Corporate Governance umgesetzt und welche Angaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hierbei wurden die Unternehmen, welche bis zum Untersuchungszeitpunkt 31. 7. 2010 am prime market notierten, einbezogen.

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