Die Zulässigkeit der gleichzeitigen Erbringung von Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen durch denselben Abschlussprüfer wird seit Jahren äußerst kontrovers diskutiert. Aktuell greift das Grünbuch diese Thematik erneut auf und zieht dabei auch ein vollständiges Beratungsverbot in Erwägung. Eine Meta-Analyse in diesem Zusammenhang zeigt jedoch, dass eine differenzierte Betrachtung der erbrachten Beratungsleistungen geboten erscheint und ein allgemeines Verbot jedenfalls zu weit greifen würde.