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Der Einkommensbericht im novellierten Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Gesellschafts- und Steuerrechto. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny/Matthias WolfahrtRWZ 2011/75RWZ 2011, 290 Heft 10 v. 27.10.2011

Am 1. 3. 2011 ist die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten.1)1)Bundesgesetz idF BGBl I 2011/7, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden. Ziel dieser neuen Regelung ist die nachhaltige Abschaffung diskriminierender Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern auf dem österreichischen Arbeitsmarkt. Eine für die Unternehmenspraxis wichtige Änderung betrifft den Bericht über das Einkommen der in einem Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung beschäftigten Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen. Durch erhöhte Transparenz soll einer "innerbetrieblichen Einkommensdiskriminierung" entgegengewirkt werden.

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