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Die Verpflichtung zur Angabe von Vorjahreszahlen in Anhängen von UGB-Abschlüssen

RechnungswesenUniv.-Prof. Dr. Otto A. Altenburger, WP/StBRWZ 2010/53RWZ 2010, 211 Heft 7 und 8 v. 9.8.2010

Im Dezember 2009 hat der Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee, AFRAC) einstimmig eine Stellungnahme "Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß § 223 Abs. 2 UGB" beschlossen. Für die zu deren Vorbereitung eingesetzte Arbeitsgruppe hat der Verfasser den vorliegenden Beitrag erstellt. Entsprechend der informellen Regelung, den Due Process der Entwicklung einer Stellungnahme nicht durch einschlägige Publikationen zu beeinflussen, erfolgt die Veröffentlichung erst im Nachhinein. Die wesentlichen Argumente hat der Verfasser bei der Fachtagung 2009 des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer in Vösendorf (bei Wien) am 10. Oktober 2009 im Arbeitskreis "Neues aus der Facharbeit des AFRAC" vorgetragen.

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