vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Persönliche Steuern bei der Bewertung von Kapitalgesellschaften

RechnungswesenMag. Christian BucekRWZ 2010/71RWZ 2010, 297 Heft 10 v. 25.10.2010

Gemäß dem Fachgutachten KFS BW 1 in seiner aktuellen Fassung kann bei der Bewertung von Kapitalgesellschaften im Rahmen der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes auf die Berücksichtigung persönlicher Steuern der Anteilseigner verzichtet werden. Der Verzicht erfolgt unter der Prämisse der Ausschüttungsäquivalenz zwischen dem Bewertungsobjekt und der Alternativanlage sowie der Wiederanlage der thesaurierten Mittel zum Kapitalisierungszinssatz vor Unternehmenssteuern (kapitalwertneutrale Wiederanlage). Im Rahmen der Ermittlung eines subjektiven Unternehmenswertes, der als Entscheidungsgrundlage für einen Käufer/Verkäufer dienen soll, sind grundsätzlich sämtliche persönlichen Ertragsteuern zu berücksichtigen. Der folgende Beitrag beleuchtet die Auswirkungen einer Berücksichtigung bzw eines Verzichtes auf die Berücksichtigung der persönlichen Steuern anhand eines konkreten Beispiels.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte