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Besteuerung nach Abspaltung des Betriebes

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2009/72RWZ 2009, 262 Heft 9 v. 25.9.2009

1. Nach Eintragung der (Ab-)Spaltung im Firmenbuch dürfen Körperschaftsteuerbescheide, soweit diese die Einkünfte aus dem übertragenen Vermögen betreffen, nicht mehr an die spaltende Körperschaft gerichtet werden.

2. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

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