vorheriges Dokument
nächstes Dokument

URÄG 2008: Angemessenes Prüfungshonorar und Aufsichtsratshaftung

Gesellschafts- und SteuerrechtWP DDr. Klaus WiedermannRWZ 2009/69RWZ 2009, 257 Heft 9 v. 25.9.2009

§ 270 Abs 1 UGB idF URÄG 2008 verpflichtet den Aufsichtsrat nunmehr ausdrücklich zur Vereinbarung angemessener Prüfungshonorare mit dem Abschlussprüfer. Verletzt der Aufsichtsrat diese Pflicht und kommt er auch seiner eigenen aktienrechtlichen Prüfungspflicht nicht ausreichend nach, haftet er für den fahrlässig verursachten Schaden aus einer unzureichenden Abschlussprüfung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte