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Verluste vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2009/59RWZ 2009, 204 Heft 7 und 8 v. 21.8.2009

Da Einkünfte, die im Ausland vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich bezogen worden sind, für die Steuerbemessung in Österreich nicht zu berücksichtigen sind, können auch Verluste weder für einen Verlustausgleich nach § 2 Abs 2 EStG 1988 noch für einen Verlustabzug nach § 18 Abs 6 und 7 leg cit in Betracht kommen. Eine Berücksichtigung dieser Verluste ist auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht nicht geboten.

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