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Zur Haftung des faktischen Geschäftsführers wegen Konkursverschleppung oder Beitrag zur Krida

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2009/42RWZ 2009, 142 Heft 5 v. 28.5.2009

Auch ein Nichtgesellschafter kann bei entsprechendem Einfluss auf die Geschäfte der GmbH als "faktischer Geschäftsführer" einzuordnen sein.

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