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Zu den Grenzen der gemischten Gesamtvertretung mit einem Gesamtprokuristen bei Interessenkollision

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2009/15RWZ 2009, 51 Heft 2 v. 25.2.2009

Wenn bei Interessenkollision eines Geschäftsführers nur ein "unbefangener" gemeinsam vertretungsbefugter Geschäftsführer verbleibt, ist die Vertretung der GmbH durch diesen "unbefangenen" Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen nicht ausreichend; es bedarf der Bestellung eines Kollisionskurators.

OGH 6. 11. 2008,6 Ob 186/08h

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