Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen Franchisegebühren sofortiger Aufwand und Ertrag bei Franchisegeber und -nehmer sind.
Beispiel und Frage
Ein Franchisegeber vereinbart mit einem Franchisenehmer Folgendes:
Der Franchisenehmer ist verpflichtet, eine monatliche Franchisegebühr von 1,5 % des Umsatzes zu entrichten, mit der sämtliche Leistungen aus dem Franchiseverhältnis (mit Ausnahme der in Pkt 2. genannten Maßnahmen) abgegolten sind.