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Einlagenbewertung gem § 202 Abs 1 UGB bei rückwirkenden Umgründungen

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. David Grünberger, CPA*)*)*) Der Autor gibt seine persönliche Meinung wieder und dankt seinen Mitarbeitern Mag. Franz Fischer und Dipl.-Kfm. Heiner Klein für die Unterstützung.RWZ 2009/10RWZ 2009, 37 Heft 2 v. 25.2.2009

Finanzkrise: Der Abschlussstichtag naht und ein Jahresfehlbetrag aus Abschreibungen bahnt sich an. Kann mit buchhalterischen Maßnahmen im Zusammenhang mit einer rückwirkenden Abspaltung des Betriebs der Ausweis des Jahresfehlbetrags vermieden werden?

1. Grundüberlegung

§ 202 UGB regelt zwei Sachverhalte, die klassische Einlage und den Sonderfall der Umgründungen mit Buchwertfortführung.

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