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Die Hauptversammlung nach dem Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 - AktRÄG 2009

Gesellschafts- und SteuerrechtMMag. Dr. Kathrin WeberRWZ 2009/93RWZ 2009, 363 Heft 12 v. 23.12.2009

In Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie - AR-RL1)1)Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften, ABl L 184 vom 14. 7. 2007, 17. ist am 1. 8. 2009 das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 - AktRÄG 20092)2)BGBl I 2009/71. in Kraft getreten. Die Änderungen gelten für alle Hauptversammlungen, die seit dem 1. 8. 2009 einberufen worden sind. Legistisch hat sich der Gesetzgeber für eine völlige Neufassung des Vierten Abschnitts des Vierten Teils des Aktiengesetzes über die Hauptversammlung entschieden. Diesem Aufbau folgend sollen die wesentlichsten Neuerungen des AktRÄG 2009 zur Hauptversammlung allgemein, zur Vorbereitung und zur Teilnahme kurz vorgestellt werden.3)3)Zu dem Ministerialentwurf des AktRÄG 2009 (damals noch ARÄG 2009) vgl Reich-Rohrwig/Moser, ecolex 2009, 38; Werdnik, RdW 2009, 356; S Bydlinski/Bachner, GeS 2009, 88.

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