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Offene Ausschüttung als Beteiligungsertrag oder Einlagenrückzahlung

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2008/63RWZ 2008, 220 Heft 7 und 8 v. 20.8.2008

Soweit Einlagen der Gesellschafter in die Kapitalgesellschaft von dieser rückgezahlt werden, liegt keine unter § 10 KStG (oder § 27 EStG) fallende Gewinnausschüttung, sondern eine Einlagenrückzahlung vor, die, sobald die Rückzahlung die Höhe des Buchwertes der Beteiligung übersteigt, zur Gewinnrealisierung führt.

VwGH 25. 6. 2008, 2005/15/0108

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