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Das Austrittsrecht der Minderheitsgesellschafter nach dem EU-VerschG

Gesellschafts- und SteuerrechtDr. Alexander KaufmannRWZ 2008/59RWZ 2008, 203 Heft 7 und 8 v. 20.8.2008

Art 4 Abs 2 Fusions-RL1)1)RL 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v 26. 10. 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten, ABl L 310 v 25. 11. 2005 S 1. legt fest, dass ein Mitgliedstaat, dessen Recht die an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften unterliegen, Vorschriften erlassen kann, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsgesellschafter, die die grenzüberschreitende Verschmelzung abgelehnt haben, zu gewährleisten. Dieser Minderheitenschutz wurde in Österreich nunmehr in § 5 Abs 4, § 7 Abs 3, § 10 und § 11 EU-VerschG in Gestalt eines Austrittsrechts bei Exportverschmelzungen umgesetzt. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Einzelheiten dieses Austrittsrechts.

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