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Rechtswidrig thesaurierter Gewinn als Schaden und zu den Befugnissen der GmbH-Geschäftsführer bei Patt-Situation auf Gesellschafterebene

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtRWZ 2007/76RWZ 2007, 261 Heft 9 v. 21.9.2007

1. In einem einbehaltenen Gewinnvortrag liegt bereits ein ersatzfähiger Schaden des Gesellschafters, wenn dieser an sich Anspruch auf Ausschüttung durch Barauszahlung hat, dies ungeachtet der in der Gesellschaft durch die Thesaurierung eintretenden Wertsteigerung.

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