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Zeitpunkt einer GmbH-Anteilsveräußerung iZm der Fünfjahresfrist des § 31 EStG 1988

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRWZ 2007/4RWZ 2007, 11 Heft 1 v. 23.1.2007

1. Die Veräußerung eines GmbH-Anteils ist zunächst nach der zivilrechtlichen Wirksamkeit zu beurteilen, erst danach ist die nach den §§ 21 ff BAO vorzunehmende Prüfung an der Reihe, welches wirtschaftliche Ergebnis der Abgabepflichtige im Kleid der zivilrechtlichen Rechtsfolgen herbeigeführt hat.

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