Ein einheitliches Vorgehen bei der Formulierung einer Vollständigkeitserklärung für Unternehmensbewertungen war bis dato in Österreich nicht gegeben. Der Fachsenat der Kammer der WT hat sich daher im Rahmen der Herausgabe des neuen Fachgutachtens für Unternehmensbewertungen in einem Arbeitsausschuss auch erstmals mit der Formulierung einer Vollständigkeitserklärung bei Unternehmensbewertungen befasst.