Die Problematik der Aufwertung nach dem italienischen Steuerrecht hat in den letzten Monaten ein großes Interesse erweckt. Eigentlich ist das Thema seit mehreren Jahren von Bedeutung in Italien, da der Gesetzgeber sich seit 2001 mit der Regelung beschäftigte. Das neue Gesetz von 2005 ist eine Art von Ergänzung der Vorschriften der letzten Jahre, da viele Punkte auch heute in Anwendung kommen. Es entstehen aber Koordinationsproblematiken, die in diesem Beitrag dargestellt werden. Vor allem wird hierbei die Koordination zwischen steuerlichen und handelsrechtlichen Abschreibungen besprochen, sowie die Behandlung der Differenz zwischen den verschiedenen Abschreibungsmethoden.