Seit 2005 ist für die Abschreibung von Sachanlagen nach IAS 16 zwingend der Komponentenansatz vorgeschrieben, das bedeutet, dass Anlagenteile mit unterschiedlichen Nutzungsdauern getrennt abzuschreiben sind. Im Zusammenhang mit dem Komponentenansatz ist auch die Bilanzierung von Erhaltungs- oder Reparaturaufwand zu beurteilen: Die regelmäßige Wartung oder Reparatur einer Anlage stellt eine eigene Komponente dar, die gesondert abzuschreiben ist.