Der Beitrag behandelt die Bilanzierung von Aufgeldern für Optionsanleihen beim Emittenten im Zeitpunkt der Emission sowie der Ausübung bzw Nichtausübung der Option.
Beispiel und Frage
Die X-AG emittiert eine Optionsanleihe zum Nominale von 100. Die Anleihebedingungen sehen einen Zeichnungspreis von 110 vor, der Aufpreis von 10 stellt das Entgelt für das Recht dar, die Aktie der X-AG in drei Jahren zu einem in den Anleihebedingungen näher umschriebenen Wert zu erwerben. Fraglich ist die bilanzielle Behandlung des Aufpreises bei der emittierenden X-AG.