Das geltende österreichische Schiedsrecht stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1895. Es hat sich in dieser Zeit bewährt und Österreich zu einem beliebten Standort für Schiedsverfahren gemacht. Dieses Schiedsrecht ist aber unter politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zustande gekommen, die sich von der viel komplexer gewordenen und globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts stark unterscheiden. Auch hat sich seit Langem abgezeichnet, dass vor allem in der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit Bedarf nach einer möglichst einheitlichen Regelung des Schiedsverfahrensrechts besteht. Im Rahmen von UNCITRAL wurde daher schon im Jahre 1985 ein Modellgesetz erstellt. Diese internationale Entwicklung, aber sicherlich auch die zunehmende Komplexität des Schiedsverfahrensrechts und die damit verbundene Verrechtlichung des Verfahrens haben nun auch in Österreich zu einer umfassenden Novellierung des Schiedsverfahrensrechts geführt.