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Verbot der Einlagenrückgewähr im Zusammenhang mit Steuerausgleichsvereinbarungen

Gesellschafts- und SteuerrechtRA Mag. Helmut Schmidt, LL.M.RWZ 2006/23RWZ 2006, 76 Heft 3 v. 27.3.2006

Im Gruppenantrag ist zu erklären, dass zwischen den Gruppenmitgliedern eine Regelung über den Steuerausgleich getroffen wurde. Die zivil- und gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit der Steuerausgleichsvereinbarung ist Voraussetzung für die Bildung einer Gruppe.

1. Prinzip des Kapitalschutzes

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