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Zur Haftung der Organmitglieder nach § 22 URG

Gesellschafts- & SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2006/15RWZ 2006, 45 Heft 2 v. 24.2.2006

Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) ist kein Schutzgesetz im Interesse der Gläubiger.

Die Entlastungsmöglichkeit nach § 27 URG ist weit und umfasst auch den Nachweis außergerichtlicher Reorganisationsmaßnahmen.

OGH 1. 12 .2005, 6 Ob 269/05 k

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