Ist mangels der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung des bisherigen Betriebszweiges mit einem neuen nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen der neue Betriebszweig nicht als Teil des bisherigen Betriebes anzusehen, liegt eine Eröffnung eines zweiten Betriebes des Steuerpflichtigen vor.
VwGH 25. 10. 2006, 2006/14/0083