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Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision zur Verpflichtung des Abschlussprüfers, Bilanzfälschungen und Unterschlagungen aufzudecken (Klarstellungen zum Fachgutachten KFS/PG 1)

Revision & KontrolleRWZ 2005/86RWZ 2005, 287 Heft 9 v. 20.9.2005

Der erste Absatz von Abschnitt 2 (Aufgabe der Abschlussprüfung) des derzeit in Geltung stehenden, in Überarbeitung befindlichen Fachgutachtens KFS/PG 1 über die Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes lautet wie folgt: „Die Abschlussprüfung als umfassende Prüfung der Rechnungslegung hat die Aufgabe festzustellen, ob unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den diese Vorschriften in zulässiger Weise ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags (der Satzung) entsprechen. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Abschlussprüfung ist nicht auf die Aufdeckung strafbarer Handlungen ausgerichtet.“

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