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Ergänzende Bemerkungen zu „Zusammenschluss gem Art IV UmgrStG und unbare Entnahme“

Gesellschafts- & SteuerrechtHon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner, Bundesministerium für FinanzenRWZ 2005/77RWZ 2005, 257 Heft 9 v. 20.9.2005

Der Beitrag von Mag.Christinerim Heft Nr 8 gibt Anlass zu ergänzenden Überlegungen. Der Beitrag geht von der der Verwaltungspraxis entsprechenden Annahme aus, dass die sog unbare Entnahme iSd § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG bei Zusammenschlüssen in Form der Bildung einer Passivpost in der Zusammenschlussbilanz steuerlich nicht vermögenswirksam ist und daher keine Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG auslösen kann. Dessen ungeachtet soll aber die gebildete Passivpost den Verkehrswert des zu übertragenden Vermögens absenken.

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