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Das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG)

Revision & KontrolleMag. Regina ReiterRWZ 2005/65RWZ 2005, 216 Heft 7 v. 27.7.2005

Das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) wurde am 6. Juli 2005 vom Nationalrat einstimmig beschlossen. Es wird am 1. September 2005 in Kraft treten.

1. Vorbemerkung

Ein vom Gesetzgeber oder nationalen Standardsetter vorgegebenes Qualitätssicherungssystem für Prüfungsbetriebe, welches auch eine Form der externen Kontrolle umfasst, ist seit vielen Jahren in den meisten Industriestaaten state of the art. In einer Empfehlung der EU-Kommission vom 15. November 20001)1)European Commission, Commission Recommendation of 15 November 2000 on quality assurance for the statutory audit in the European Union: minimum requirements. wurde den Mitgliedstaaten die Verpflichtung zur Einrichtung eines für alle Prüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtenden Qualitätssicherungssystems auferlegt. In der Empfehlung wurden die Mindestanforderungen dargelegt, wobei den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Mindestanforderungen diverse Wahlrechte offen blieben. Eine entsprechende Verpflichtung wird sich auch aus der 8. EU-Richtlinie2)2)Europäische Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung des Jahresabschlusses und zur Änderung der Richtlinien 78/660/EEC und 89/349/EEC des Rates. ergeben, die sich allerdings noch im Entwurfsstadium befindet.

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