Das FVBG umfasst zwar nur wenige Bestimmungen, durch den permanenten Verweis auf die relativ komplexen IAS 32 und 39 in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage erzeugt es dennoch beträchtliche Unsicherheit. Dieser Beitrag soll die Bestimmungen des FVBG unter Einbeziehung der IAS 32 und 39 für die Anwendung in der Praxis erläutern.
1. Gesetzliche Grundlagen