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Interpretation von Zweifelsfragen bei Anwendung der Änderung und Ergänzung der Fachgutachten über die Bilanzierung der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes (KFS/RL 2 und 3)

RechnungswesenRWZ 2005/110RWZ 2005, 373 Heft 12 v. 21.12.2005

In der Änderung und Ergänzung der Fachgutachten KFS/RL 2 und 3 (im Folgenden als Änderungsgutachten bezeichnet) hat der Fachsenat für Handelsrecht und Revision die Auffassung vertreten, dass die im Internationalen Rechnungslegungsstandard (IAS) 19 vorgeschriebene Methode zur Berechnung der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen als eine anerkannte versicherungsmathematische Methode anzusehen ist und dass daher die nach dieser Methode berechneten Pensions- und Abfertigungsrückstellungen auch in den nach den österreichischen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschlüssen anzuerkennen sind, wenn die Berechnungsmethode im Anhang offen gelegt wird.

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