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Das neue Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - Strafrechtliches Risikomanagement als neue Herausforderung bei der Unternehmensführung

Gesellschafts- & SteuerrechtV.-Ass. Mag. Michaela Löff, Universität WienRWZ 2005/105RWZ 2005, 354 Heft 12 v. 21.12.2005

Das geltende österreichische Strafrecht erfährt mit dem In-Kraft-Treten des VbVG am 1. 1. 2006 einen gravierenden Einschnitt in bisher bestehende Strukturen. Der Gesetzgeber war durch eine Reihe von internationalen und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch juristische Personen iwS für ihre rechtwidrigen Handlungen sanktioniert werden1)1)Mit Nachweisen der internationalen und gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen zB Zeder, Ein Strafrecht juristischer Personen: Grundzüge einer Regelung in Österreich, ÖJZ 2001, 630 ff. Dennoch ist die Entscheidung des Gesetzgebers, die Verantwortlichkeit von Verbänden im Kriminalstrafrecht zu verankern, nicht unumstritten2)2)Siehe dazu stellvertretend Lewisch/Parker, Strafbarkeit der juristischen Person, 137 ff.. Die Schaffung eines eigenes Gesetzes und die Betonung, dass dem Vorwurf, der sich gegen den Verband richtet, ein anderer sozial-ethischer Tadel innewohnt als jenem gegenüber natürlichen Personen im Individualstrafrecht, wird hingegen weitgehend begrüßt3)3)Siehe stellvertretend Köck, Zur Regierungsvorlage eines Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, JBl 2005, 477.

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