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OGH zur Befangenheit des Abschlussprüfers

Revision und KontrolleRWZ 2004/22RWZ 2004, 88 Heft 3 v. 19.3.2004

Der OGH hat erstmals über einen Antrag auf Abberufung eines Abschlussprüfers wegen Befangenheit entschieden. Die Zusammenarbeit von Prüfungsgesellschaften im Rahmen von internationalen Netzwerken alleine ist kein „Befangenheitsgrund“ für eine der beteiligten Prüfungsgesellschaften, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten.

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