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Ein neuer Lagebericht und ein neuer Bestätigungsbericht?

RechnungswesenChristoph FröhlichRWZ 2004/83RWZ 2004, 331 Heft 11 v. 22.11.2004

Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 sollen unter anderem § 243 HGB(Lagebericht) und § 274 HGB(Bestätigungsvermerk) in Anlehnung an die Modernisierung der EU-Richtlinien geändert werden.1)1)Der Gesetzesentwurf kann auf der Homepage des Justizministeriums unter http://www.bmj.gv.at/_download/gesetzes/relaeg2004_entw.pdf abgerufen werden.) Zu fragen ist, ob sich dadurch auch materielle Konsequenzen ergeben.

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