Die neue Gruppenbesteuerung erhöht den steuerlichen Gestaltungsspielraum bei der Konzernstrukturplanung. Dennoch ist ihr Tatbestand in manchen Bereichen zu eng. Dies kann zu verfassungs- und europarechtlichen Problemen führen.
Die neue Gruppenbesteuerung erhöht den steuerlichen Gestaltungsspielraum bei der Konzernstrukturplanung. Dennoch ist ihr Tatbestand in manchen Bereichen zu eng. Dies kann zu verfassungs- und europarechtlichen Problemen führen.