Die handelsrechtliche Behandlung unentgeltlich zugeteilter Emissionszertifikate hat nach den dem Emissionszertifikategesetz zugrunde liegenden Intentionen und unter Beachtung der Generalnorm des HGB zu erfolgen. Die IFRS verlangen eine andere buchmäßige Behandlung, die jedoch aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht überzeugen kann.