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Verschmelzung: Zur Vertretung im Firmenbuchverfahren und zur Kapitalerhaltung

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2003/73RWZ 2003, 272 Heft 9 v. 22.9.2003

Der in der Generalversammlung mit dem Verschmelzungsbeschluss abberufene Geschäftsführer ist zur Anmeldung der Verschmelzung beim Firmenbuch legitimiert, wenn ihm in der Generalversammlung eine entsprechende Vollmacht der Gesellschafter erteilt wird. Eine Verschmelzung ist unzulässig, wenn die fusionierte Gesellschaft überschuldet ist.

OGH 26.06.2003, 67 Ob 70/03t

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