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Syndikatsverträge: Dauer und einstweiliger Rechtsschutz

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2003/63RWZ 2003, 226 Heft 8 v. 20.8.2003

Ein befristet abgeschlossener Syndikatsvertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Gegenstand von einstweiligen Verfügungen kann nicht nur das Verbot syndikatswidriger Stimmrechtsausübung, sondern bei entsprechender Interessenlage auch das Gebot bestimmter Stimmabgabe sein.

OGH 28. 4. 2003, 7 Ob 59/03g

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