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Betriebseinbringung: Unbare Entnahme und verdeckte Sacheinlage

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2003/31RWZ 2003, 102 Heft 4 v. 22.4.2003

Wenn eine unbare Entnahme dazu führt, dass bei Betriebseinbringung ohne Kapitalerhöhung kein positiver Verkehrswert übertragen wird, liegen verdeckte Sacheinlage und Einlagenrückgewähr vor.

OGH 23.01.2003, 6 Ob 81/02 h

Problem

Im September 2001 wurde eine GmbH gegründet und im Firmenbuch eingetragen. Der Alleingesellschafter zahlte das Stammkapital zur Hälfte ein.

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