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Übertragung stiller Reserven bei bebauten Grundstücken

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrechtRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 2003/30RWZ 2003, 100 Heft 4 v. 22.4.2003

Nach der Rechtsprechung des VwGH stellt das bebaute Grundstück ein einheitliches Wirtschaftsgut dar. Der Beitrag geht aufgrund eines aktuellen Erkenntnisses des VwGH der Frage nach, wieweit diese Einheitlichkeit bei Übertragung stiller Reserven anzuwenden ist.

1 Frage und Beispiel

Ein Unternehmer erwirbt am 12. 3. 2003

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