Die Übernahme von Aufgaben des Vorstands durch ein Aufsichtsratsmitglied verstößt gegen die Verfassung der Aktiengesellschaft und macht die Wiederwahl des betroffenen Aufsichtsratsmitglieds anfechtbar, wenn die Hauptversammlung von der Geschäftsführungstätigkeit des Aufsichtsratsmitglieds billigend wusste.
OGH 10.10.2002, 6 Ob 97/02m